Strafrecht AT · Österreichische Diplomprüfung

Fallkorrektur

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SachverhaltFall Nr. 14

A vermisst ihren Squashschläger und denkt, sie habe ihn bei ihrem letzten Besuch der Squash-Halle vergessen. Als sie das nächste Mal zur Halle kommt, sieht sie in der Kiste mit der Aufschrift „Fundgegenstände" einen Squashschläger samt Hülle liegen, der aussieht wie ihrer. Sie ist überzeugt, dass es ihre Sachen sind, und nimmt den Schläger und die Hülle mit. In Wahrheit gehört die Ausrüstung jedoch der X, die sie bei ihrem letzten Besuch in der Halle liegen hat lassen. Zuhause bemerkt A, dass sie ihren Schläger irrtümlich im Fahrradraum abgestellt hat. Um ihre Finanzen aufzubessern, verkauft sie den aus der Fundkiste mitgenommenen Schläger samt Hülle über eine Online-Verkaufsplattform.

§

Aufgabe: Prüfen Sie die Strafbarkeit der A!

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Aufbau nach Schema: TB → RW → Schuld